Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 1. Februar 2021
- Voraussetzungen
Die in Kommission gegebene Ware muss in einwandfreiem optischen (gewaschen u. gebügelt), ggf. technischen Zustand sein. D. h. die Ware darf nicht defekt, zerschlissen, verschmutzt, beschädigt oder verfärbt sein.
Annahme der Sommerware: Januar -> nur nach vorheriger Terminabsprache
Annahme der Winterware: Juli -> nur nach vorheriger Terminabsprache
- Provisionsgebühr
Die Provisionsgebühr beträgt ca. 40 – 45 % vom Verkaufspreis.
- Reduzierung der Ware
Die Fa. HOSENMATZ ist berechtigt, Sommerbekleidung vom 1. Juni bis 15. August eines Jahres und Winterbekleidung vom 1. Dezember bis 15 Februar eines Jahres bis zu 30 % zu reduzieren. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, so muss er sich bis spätestens Anfang Dezember bzw. Anfang Juni eines Jahres bei HOSENMATZ melden und seine Waren selbst aussortieren und diese vor dem Reduzierungszeitraum abholen.
- Abholung/Rückgabe nicht verkaufter Waren
Wird eine der unten angegebenen Anmeldefristen, welche vom Kunde selbst zu beachten und einzuhalten ist, überschritten, gehen nach dem jeweiligen Abholtermin alle Artikel in die Spende. Artikel unter 1 € VK-Preis werden generell nicht aussortiert und gehen automatisch in die Spende.
- Anmeldefristen
Anmeldefrist zur Abholung der nicht verkauften Ware
Anmeldefrist Sommerware (Bekleidung):SPÄTESTENS 31. Juli
Anmeldefrist Winterware (Bekleidung):SPÄTESTENS 15. Februar
Bitte melden Sie sich zwei bis drei Wochen VOR diesem Termin, wenn Sie ihre nicht verkaufte Ware (Bekleidung) abholen möchten. GESCHIEHT DIES NICHT, SO GEHT DIESE IN DIE SPENDE!
Bei Rückgabe Ihrer Sommer- bzw. Winterwaren (Bekleidung), fällt eine entsprechende Bearbeitungs-gebühr an. Bis 50 abgegebene Teile beträgt diese 5,- €, ab 50 - 74 Teilen 7,- €, ab 75-99 Teilen 9,- €, ab 100-149 Teilen 12 €, ab 150 Teilen 17€.
Abholfristen allgemeiner Waren richten sich je nach Saison. Die Abholfristen sperriger Waren (wie z. Bsp. Kinderwägen, Baby-Safes, Kindersitze, Betten, Laufställe etc.), werden separat vereinbart und/oder nach telefonischer Aufforderung durch die Fa. HOSENMATZ.
- Auszahlung
Der Kunde kann jederzeit den Erlös seiner verkauften Ware erhalten.
Noch auszubezahlende Geldbeträge werden 1 Jahr nach Ablauf der entsprechenden Warenabholfrist als Geschäftseinnahme verbucht.
- Haftung
FÜR GESTOHLENE UND/ODER BESCHÄDIGTE BZW. NICHT AUFFINDBARE ARTIKEL ÜBERNIMMT DIE FA. HOSENMATZ KEINERLEI HAFTUNG!
Die in Kommission gegebenen Waren bleiben bis zum Verkauf bzw. bis zur Rückgabe im Besitz des Eigentümers. Wird die Ware nicht innerhalb von zwei Jahren verkauft, oder abgeholt geht diese automatisch in die Spende.
Hosenmatz Alles für Ihr Kind – Ellen Ruoff – Gartenstr. 33 – 72280 Dornstetten
Tel.: 07443/966 47 27 – www.hosenmatz-alles-für-ihr-kind.de